12/2025 "Was bringt das neue Jahr im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie?"
Förderungen und Gesetze Klimaschutz
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) setzt sich mit konkreten, praxisorientierten und bürokratiearmen Vorschlägen dafür ein, dass die Anforderungen der EPBD in Deutschland sinnvoll in Gesetzgebung und Förderpraxis verankert werden. Ziel ist es, den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand effektiv, planbar und umsetzbar zu gestalten – im Interesse von Planenden, Bauenden und Eigentümerinnen und Eigentümern gleichermaßen.
Die EPBD wird regelmäßig auf europäischer Ebene novelliert und macht Vorgaben, die innerhalb von zwei Jahren nach Ihrem Beschluss in nationales Recht einfließen sollen. Seit April 2024 liegt die aktuelle Novelle der EPBD vor. Bis Mai 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht überführen – etwa durch entsprechende Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz oder in der Förderpolitik.
Die BAK hat dazu in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Länderkammern ein Positionspapier erarbeitet und veröffentlicht. Das Ziel: ein Anforderungssystem für Neubauten und Sanierungen, das Klimaschutz, Baukultur und Planungspraxis sinnvoll und qualitätsorientiert miteinander verbindet. Im Fokus des konstruktiven Vorschlags zur Umsetzung der EPBD steht zudem die Rolle der Architektinnen und Architekten als zentrale Akteure beim gebäudeorientierten Klimaschutz sowie die Sicherung einfacher Verfahren für die Planungspraxis und der gestalterischen Qualität der Ergebnisse.
Das Papier umfasst fünf zentrale Handlungsfelder:
- klimagerechte Transformation des Gebäudebestands
- klimaneutrale Neubauten
- Quartiersansätze und städtebauliche Integration
- sommerlicher Wärmeschutz und klimaangepasstes Bauen
- Aufbau einer nationalen Gebäudedatenbank
Welche Chancen die novellierte EU-Gebäuderichtlinie für Planende und Bauwirtschaft eröffnet, zeigt das Positionspapier der Bundesarchitektenkammer – jetzt online abrufbar unter diesem Link.
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