Planen & Bauen
Kostenfreie Erstberatung
Nachhaltigkeit und Klimaanpassung sind die Stichworte, die im Zusammenhang mit zukunftsfähigen Gebäuden regelmäßig fallen. Als übergeordnetes politisches und gesellschaftliches Ziel verbirgt sich dahinter der Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensbedingungen – national und global. Nicht die Neubauten, die bereits hohe Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäudehülle und den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen müssen, sondern die Sanierung des Gebäudebestands sowie die wassersensible Gestaltung von Freiflächen, grünen Dächern und Fassaden wird die zentrale Herausforderung der Zukunft sein.
Themen
- nachhaltige und energetische Sanierungen und Neubauten
- Förderungen, Wirtschaftlichkeit und Kostenrelevanz
- kreislaufgerechtes Planen und Bauen (z.B. Recycling, nachwachsende Rohstoffe, Materialökologie)
- energetische Berechnungen und Nachweise (u.a. Lebenszyklusberechnung, Ökobilanzierung)
- rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. GEG, Normen)
- Bedarfsplanung, Nachhaltigkeitsziele und Konzeptfindung
- Maßnahmen in der Praxis, Prozessgestaltung, Qualitätssicherung
- Qualifikation und Ausstellungsberechtigung für Nachweise und Förderungen
- Technik und Gebäude und Quartier
Architektensuche
Sind Sie auf der Suche nach einem passenden Ansprechpartner für Ihre spezielle Bauaufgabe, sei es nach einer Architektenliste, einem Büroverzeichnis, einer Stadtplanerliste oder einem Energieberaterverzeichnis, dann werden Sie auf der Seite der Bayerischen Architektenkammer fündig:
Viele Architekten sind auch als Sachverständige tätig. Ihre besondere Sachkunde, ihre Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, und ihre Glaubwürdigkeit wurden von einem unabhängigen Gremium geprüft.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Öffentlich bestellte Sachverständige haben gegenüber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre besondere Qualifikation und Sachkunde über ein bestimmtes Bestellungsgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) nachgewiesen (beispielweise in Bayern bei den Industrie- und Handelskammern). Sie können z. B. gutachterlich tätig werden und unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Weitere Informtionen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Architektenkammer, unter diesem Link: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige