Stichprobenkontrollstelle nach EnEV/GEG

Wie der Vollzug der Stichprobenkontrolle geregelt ist, obliegt den jeweiligen Bundesländern. In Bayern regelt die AVEn (Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften) das Verfahren und benennt die für die Kontrolle der Energieausweise verantwortlichen Einrichtungen und Personen. Für die AVEn ist in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie verantwortlich.

Die "Stichprobenkontrolle der Energieausweise" und "Inspektionsberichte über Klimaanlagen" in Bayern werden über die "Kontrollstelle gemäß EnEV/GEG" angelehnt an die Bayerische Ingenieurekammer Bau und unterstützt durch die ByAK, ausgeführt.